22.07.2011

Das Finanzmarktgremium


Florian Toncar ist Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums das den Bankenrettungsfonds überwacht. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Das Finanzmarktgremium

Zur Stärkung des Vertrauens in die Finanzmärkte hat der Deutsche Bundestag am 17. Oktober 2008 mit Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) bereitgestellt. Dazu wurden dem Fonds vom Gesetz bis Ende 2010 verschiedene Instrumente gegeben, die es Finanzinstituten für eine begrenzte Zeit erlauben, Liquiditätsengpässe zu beheben, indem die Refinanzierung am Kapitalmarkt durch Gewährung staatlicher Garantien auf Verbindlichkeiten erleichtert wird. Außerdem konnte der Fonds Garantien für sog. Bad-Banks übernehmen, in die Banken riskante Vermögenswerte auslagern. Derzeit hat der Fonds Garantien in Höhe von 11,2 Milliarden Euro vergeben und für Kapitalmaßnahmen 19,8 Milliarden Euro aufgewendet (Stand 31. März 2012, Übersicht der Maßnahmen). Jede Leistung des Fonds ist mit einer Gegenleistung der Bank verbunden (Gebühr oder Dividende). Keine Bank bekommt staatliche Hilfe umsonst.

Mit dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten (Restrukturierungsgesetz), welches am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, hat die christlich-liberale Regierungskoalition die guten Ansätze der bisherigen Finanzmarktstabilisierungsgesetze aufgenommen und um zentrale Elemente erweitert: In Zukunft können Kreditinstitute, die in eine finanzielle Schieflage geraten, kontrolliert abgewickelt werden. Handelt es sich um ein Institut, dessen Zahlungsunfähigkeit schwerwiegende Folgen für die Stabilität des Finanzmarktes in Deutschland hätte, können die systemrelevanten Teile der Bank abgespalten und gegebenenfalls mit Hilfe einer Brückenbank kontrolliert abgewickelt werden, ohne die Stabilität des Finanzmarktes insgesamt zu gefährden. Die dafür im Notfall erforderlichen Finanzmittel werden über den Restrukturierungsfonds bereitgestellt. Dieser wird über die Bankenabgabe von den Kreditinstituten selbst mit Finanzmitteln ausgestattet. Damit hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP die Haftung wieder dem Verursacher zugeordnet und die Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft wieder hergestellt.

Der Restrukturierungsfonds wird wie der SoFFin von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet. Hier greifen wir auf die bestehenden und bewährten Strukturen zurück. Zur Kontrolle der Vergabe der von der FMSA verwalteten Finanzmittel hat der Deutsche Bundestag das neunköpfige Finanzmarktgremium eingerichtet. Das Gremium übernimmt auch die Kontrolle der Mittel aus dem Restrukturierungsfonds. Als Vorsitzender und Vertreter der FDP-Fraktion in diesem Gremium bin ich mit dafür verantwortlich, die sachgerechte Verwendung der von der FMSA verwalteten Mittel zu überwachen. Das Gremium tagt geheim, damit auch Geschäftsgeheimnisse erörtert werden können. Regelmäßig werden Vertreter der stabilisierten Banken in das Gremium eingeladen, um über die Situation ihres Unternehmens zu berichten.

Bisher standen insbesondere die Absicherung der Commerzbank, der Westdeutschen Landesbank (WestLB) sowie die staatliche Übernahme der Hypo Real Estate (HRE) im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Daneben informieren die Bundesregierung sowie Vertreter der FMSA das Finanzmarktgremium auch über weitere Vorgänge oder Anträge. So sollen Entwicklungen, die Hilfsmaßnahmen notwendig machen, frühzeitig erkannt werden.

Die HRE hat einen Großteil ihrer Altlasten bereits an die Abbaubank FMS-Wertmanagement ausgegliedert. Diese wird die schwer verwertbaren Papiere der HRE sukzessive und professionell abbauen, um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Die Kernbank der HRE, die „Deutsche Pfandbriefbank AG“ (pbb) soll privatisiert werden, um möglichst viel des eingesetzten Steuergeldes zurückzubekommen.

Die WestLB hat ebenfalls ihre Altlasten in eine Abwicklungsbank („Erste Abwicklungsanstalt“ - EAA) ausgegliedert. Das Sparkassenverbundgeschäft der WestLB einschließlich des mittelständischen Firmenkundengeschäfts wird auf eine von der Sparkassen-Finanzgruppe betriebene Verbundbank übertragen. Die Kernbank des WestLB-Konzerns soll künftig als Service- und Portfoliobank (SPM-Bank) vor allem für die Verbundbank der Sparkassen-Finanzgruppe und die EAA tätig sein. Die übrigen Teile des Konzerns sollen sukzessive verkauft werden. Die Stille Einlage des Bundes in Höhe von 3 Milliarden Euro wird um 1 Mrd. Euro reduziert, welche durch zusätzliche Haftung des Landes NRW in gleicher Höhe ersetzt wird.

Die Commerzbank hat 2011 von den insgesamt 16,2 Milliarden Euro an Stillen Einlagen durch eine Kapitalerhöhung und zusätzliche Eigenmittel 14,3 Milliarden an den Bund zurückgegeben. Zusätzlich hat die Commerzbank dem Bund eine Abfindung von ca. 1 Mrd. Euro gezahlt. Daneben hält der Bund noch 25 Prozent plus eine Aktie (=Sperrminorität) an der Commerzbank. Da der Bund jedoch kein strategischer Anteilseigner einer Privatbank sein sollte, muss auch diese Beteiligung zu einem geeigneten Zeitpunkt zurückgeführt werden.

Der Privatisierungsprozess der vom SoFFin gestützten Banken wird insgesamt noch einige Zeit andauern, ebenso wie der Abbau der Altlasten in den Abwicklungsanstalten. Hinzu käme, soweit erforderlich, die Überwachung von Maßnahmen nach dem Restrukturierungsgesetz. Daher wird auch die Arbeit des Finanzmarktgremiums im Deutschen Bundestag andauern. Um die Risiken zu begrenzen und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem von der FMSA verwalteten Vermögen zu gewährleisten, ist eine sorgfältige parlamentarische Kontrolle notwendig. Natürlich ist zu hoffen, dass sich die Lage auf dem Finanzmarkt weiter stabilisiert und die Arbeit der FMSA abnimmt.