22.07.2011

Der Haushalt des Bundes


Florian Toncar ist ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Welche Aufgaben er dort hat und wie der Haushalt funktioniert erfahren Sie hier.
Das Aufstellungsverfahren

Der Haushalt des Bundes wird gegen Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr in Form eines Gesetzes beschlossen. Er gilt jeweils nur für ein Jahr. In ihm ist festgelegt, wofür die einzelnen staatlichen Stellen und Behörden wie viel Geld ausgeben dürfen.

Zu Beginn jedes Jahres beginnt der sogenannte Haushaltskreislauf mit dem Aufstellungsverfahren. Bisher forderte der Bundesfinanzminister in seinem Aufstellungsschreiben alljährlich die verschiedenen Ministerien dazu auf, für das kommende Jahr ihre voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln. Der von den Ministerien ermittelte Finanzbedarf wurde dann mit dem Finanzministerium verhandelt, bis dieses einen ersten stimmigen Entwurf für den Gesamthaushalt des Bundes aufstellen konnte.

Um die Sparvorgaben der Schuldenbremse effektiver umsetzen zu können, hat die christlich-liberale Koalition eine neue Verfahrensweise, das  sogenannte Top-Down-Verfahren beschlossen, die bei der Aufstellung des Bundeshauhalts 2012 erstmals angewendet wird. In Absprache mit den jeweiligen Ministern legt der Bundesfinanzminister für jedes Ressort dessen Gesamtausgaben in dem sogenannten Eckwertebeschluss fest. Danach haben die Ministerien bis zum Juli Zeit, die ihnen zur Verfügung stehende Gesamtsumme auf ihre Aufgabenbereiche aufzuteilen. Durch die vorab festgelegten Ausgabengrenzen werden der Bundesregierung im Vergleich zum bisherigen Verfahren bereits bei der Aufstellung des Haushaltes zur Erreichung des Konsolidierungsziels enge Grenzen gesteckt.

Die fertigen Haushaltsentwürfe der Ministerien werden anschließend vom Finanzministerium zu dem Entwurf des Haushalts des Bundes zusammengefasst. Dieser sogenannte Regierungsentwurf wird dann vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag wie auch dem Bundesrat zugeleitet. Nach der ersten Lesung im Bundestag, in der es um die Grundzüge der zu verfolgenden Politik geht, berät der Haushaltsausschuss über den Entwurf.
 
Die Haushaltsberatungen im Parlament

Der Haushaltsausschuss hat nun die Aufgabe zu beschließen, wie hoch die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel der einzelnen Ministerien und Bundesinstitutionen sein sollen. Hier zeigt sich eindrucksvoll die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung. Das Budgetrecht ist seit jeher das „Königsrecht“ des Parlaments.

Aufgrund der hohen Komplexität der einzelnen Haushaltspläne (sog. „Einzelpläne“) kann nicht jedes Ausschussmitglied gleichzeitig Experte für die Einzelpläne sämtlicher Ministerien sein. Aus diesem Grund wird für jeden Einzelplan ein Vertreter aus jeder Fraktion als Berichterstatter benannt. Bei den Haushaltsberatungen 2010 und 2011 war ich für die FDP-Fraktion im Haushaltsausschuss Berichterstatter für die Bundesministerien des Inneren (Einzelplan 06) und  der Justiz (Einzelplan 07), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17) und das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19). Ab den Beratungen zum Bundeshaushalt 2012 werde ich nicht mehr für den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesverfassungsgerichts zuständig sein, sondern stattdessen neben den Etats des Bundesministeriums des Inneren und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch für den Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Einzelplan 09) die Berichterstattung übernehmen.

Im Rahmen der mehrere Wochen andauernden Beratungsphase prüfen wir als Berichterstatter jeden einzelnen Posten. Dabei haben wir zu erörtern, ob jeweils dem Vorschlag des Ministeriums gefolgt oder ob mehr beziehungsweise weniger Geld veranschlagt werden soll. Um unsere Entscheidungen zu untermauern haben wir die Möglichkeit, Berichte der Ministerien und des Bundesrechnungshofes anzufordern.

Neben den Etats der einzelnen Ministerien wird im Haushaltsausschuss auch der Personalhaushalt der Ministerien verhandelt. Jedem Ministerium und dessen nahgeordneten Behörden wird im Haushaltsgesetz auch eine begrenzte Anzahl von Beamtenstellen und Arbeitnehmerstellen zugewiesen, die sie besetzen können. Genau wie bei den Finanzmitteln prüfen wir als Berichterstatter auch hier, ob jeweils dem Vorschlag des Ministeriums gefolgt oder ob mehr beziehungsweise weniger Stellen veranschlagt werden sollen.

Die Beratungen des Bundeshauhalts im Ausschuss enden mit der sogenannten Bereinigungssitzung. Diese dauert meist bis in die frühen Morgenstunden. Hier wird unter Anwesenheit der jeweiligen Minister das Budget jedes einzelnen Ministeriums beschlossen, so dass am Ende auch die geplanten Gesamtausgaben des Bundes für das kommende Jahr feststehen. Im Anschluss an die Haushaltsberatungen im Ausschuss wird über das Haushaltsgesetz mit den Veränderungen des Haushaltsausschusses im Bundestag abgestimmt. Das Haushaltsgesetz wird mit der Unterschrift des Bundespräsidenten gültig und die Ministerien können für ein Jahr über ihre Budgets verfügen. 

Die Kontrollfunktion des Parlaments

Aber auch nach Verabschiedung des Haushalts kontrolliert der Haushaltsausschuss die Mittelverwendung. Alle außer- oder überplanmäßigen Ausgaben müssen ihm vorgelegt werden. Zudem können bei den Haushaltsberatungen Gelder oder Personal durch den Ausschuss gesperrt werden, wenn zum Beispiel der benötigte Umfang noch nicht absehbar ist oder die notwendigen Planungen zum Zeitpunkt der Budgetberatungen noch nicht weit genug voran geschritten sind. Dann muss der Ausschuss im Laufe des Jahres auch die Entsperrungsanträge der Ministerien eingehend prüfen. Darüber hinaus ist der Haushaltsauschuss bei allen Gesetzesentwürfen, die finanzielle Folgen für den Bund haben, mitberatend. 

Dabei bedeutet gute Haushaltspolitik, frühzeitig Gesetzesvorhaben haushalterisch zu begleiten und in Zusammenarbeit mit den Ministerien zu beraten, welcher finanzielle Spielraum zur Verfügung steht. Auf diese Weise nehmen wir Mitglieder des Haushaltsausschusses auch über die Beratung des Bundeshaushalts hinaus gestaltend Einfluss auf die Regierungsvorschläge und wahren den Überblick über die Staatsausgaben.

Die Schuldenbremse

Die Sanierung der Staatsfinanzen ist ein besonders wichtiges Ziel der christlich-liberalen Koalition. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt ab dem Haushalt 2011 die sogenannte Schuldenbremse. Diese im Grundgesetz verankerte Regel verpflichtet uns, bis 2016 das sogenannte bereinigte strukturelle Defizit (die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben abzüglich Konjunktur- und Einmaleffekten) auf 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung, das heißt rund 10 Milliarden Euro, zu reduzieren.

Um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, hat die christlich-liberale Koalition neben dem Top-Down-Verfahren im Koalitionsvertrag einige „goldene Regeln“ für die Haushaltsverhandlungen verabredet. Jeder Berichterstatter von CDU/CSU und FDP ist demnach dazu angehalten, alle staatlich übernommenen Aufgaben in den ihm jeweils zugeteilten Bundesbehörden auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und auszuloten, an welchen Stellen Gelder für einen dringlicheren Zweck umgeschichtet oder eingespart werden können. Als wichtigste Regel gilt, dass es für jede Erhöhung der Ausgaben oder Senkung der Einnahmen eine umfassende und langfristige Gegenfinanzierung im gleichen Etat geben muss.